Sonja Kölling-Forster

Heilpraktikerin für Psychotherapie
nach HPG & Beratungspraxis
 

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       Über mich

 

 


Zu meiner Person:

Jahrgang 1964
Verheiratet, zwei Kinder, die fast schon erwachsen sind.

Der christlich evangelische Glaube hat in meinem Leben einen hohen Stellenwert und dient mir als Richtschnur und Kraftquelle im Alltag.
 

Berufliche Laufbahn:

Fußreflexzonenmassage im Bereich Wellness und Prävention
Bei U . Xylander – autorisierte Lehrtherapeutin für Fußreflexzonentherapie/-massage, nach Hanne Marquart Fußreflex.

Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie nach HPG, Heilpraktikerschule Paracelsus München.

Heilerlaubnis
Staatliche Erlaubnis zur Ausübung heilkundlicher Psychotherapie HPG.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Landsberg a. Lech.

Hospitation in der Gemeindepsychiatrischen Tagesbegegnungsstätte
der Caritas.

Ehrenamtlich tätig in der Öffentlichkeitsarbeit für den Kreuzbund,
ein Fachverband der Caritas (Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft
für Suchtkranke und Angehörige).

Mitglied im Familienhilfe Windach e.V.
Unterstützen Familien und Senioren in Notsituationen.

Kaufmännische Ausbildung mit langjähriger Berufserfahrung (Bereich
Finanzwesen).

Ich bin Mitglied im Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker



für Psychotherapie und Psychologische Berater e.V.

 

 
   

Eigentherapie/Selbsterfahrung:

Psychotherapeutische Selbsterfahrung aus verhaltenstherapeutischen-,tiefenpsychologischen-, systemischen Therapie und anderen therapeutischen Einzelsitzungen.

Qualitätssicherung:

Weiterbildungen in den verschiedensten Therapieeinrichtungen, sowie ständiger Erfahrungsaustausch mit
anderen Therapeuten, Ärzten und Heilpraktikern sowie Wahrnehmung Supervisionen, sind für mich
selbstverständlich.

Was ist Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz (HPG)?

Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz (HPG) bedeutet, dass ich die Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz besitze.

Die Heilpraktiker Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie wird aufgrund einer amtlichen, schriftlichen
und mündlichen Prüfung erteilt, in der u.a. psychotherapeutisches und psychiatrisches Fachwissen sowie diagnostische Fähigkeiten nachgewiesen werden müssen. Bestimmte (psychiatrische) Krankheitsbilder
dürfen allerdings nur von speziell ausgebildeten Ärzten behandelt werden.




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